Elternbeitragsfreiheit
bei der Geschwisterkindregelung
Beratungen im Jugendhilfeausschuss
Die
Landesregierung hat im Rahmen der Regelungen zum 1.KiBiz
Änderungsgesetz die Elternbeitragsfreiheit im letzten
Besuchsjahr vor dem Schuleintritt für
Kindertageseinrichtungen oder für die Kindertagespflege
beschlossen. Die sich aus der Gesetzesvorlage ergebenden
Veränderungen für die Elternbeitragssatzung der Stadt
Overath wurden in der vergangenen Woche im
Jugendhilfeausschuss beraten.
Besonders die Problematik der Geschwisterkindregelung
stand dabei im Mittelpunkt der Diskussion. Einigkeit
bestand im Ausschuss hinsichtlich der
fachlich-inhaltlichen Bewertung der
Elternbeitragsfreiheit. So stellte Ratsfrau Nicole
Werdel für die CDU-Fraktion fest, dass eine Entlastung
von Eltern grundsätzlich im Sinne einer
familienfreundlichen Ausrichtung der CDU-Politik zu
begrüßen ist. Werdel warf allerdings die Frage auf, ob
es aus finanzieller Sicht überhaupt möglich ist, als
Nothaushaltskommune auf Einnahmen zu verzichten. CDU
Ratsherr Hardy Kohkemper kritisierte, dass die
Landesregierung zwar eine Lastenausgleichsregelung
angekündigt, diese aber nach heutigem Stand nicht
umgesetzt hat. Daraus ergibt sich für Kohkemper eine
Verletzung des Konnexitätsprinzips, nachdem der
auftraggebende Gesetzgeber (hier das Land NRW) als
Verursacher für den finanziellen Ausgleich der von ihm
aufgetragenen Aufgabe sorgen muss. Dem von der
Verwaltung bezifferten Einnahmeverlust von 320.000 €
durch die Folgen der Gesetzesänderung stehen aber nur
Landesmittel von ca. 233.000 € gegenüber, was einem
effektiven Einnahmeverlust von ca. 87.000 € für den
städtischen Haushalt entspricht. Befürchtungen der
CDU-Fraktion, dass dieser Einnahmeverlust für die Stadt
Overath zulasten des Korridors freiwilliger Leistungen
gehen könnte, wurden von der Verwaltung ausgeräumt.
Sowohl
Werdel als auch Kohkemper legten Wert auf die
Feststellung, dass die durch die rot-rot-grüne
Landesregierung im Landtagswahlkampf angekündigten und
jetzt umgesetzten „Wohltaten“ nur durch eine höhere
Verschuldung umzusetzen sind. Diese Verschuldungspolitik
führte in 2010 dazu, dass das
NRW-Landesverfassungsgericht den Haushalt der
Landesregierung für verfassungswidrig erklärt hat.
Wahlkampfmotivierte Kommentare, wie sie durch
SPD-Landratskandidat Zorn öffentlich getätigt wurden,
dienen an dieser Stelle vielleicht dem persönlichen
Weiterkommen eines ewigen Landratskandidaten, sind in
der Sache allerdings vollkommen unsachlich. Die Klärung
der haushaltsrechtlich relevanten Frage des
Einnahmeverlustes für die Kommunen, als Versuch der
„Abzocke“ zu bezeichnen und gleichzeitig durch die
veränderte Gesetzgebung die Prinzipien des
Konnexitätsprinzips zu verletzten, können nicht im Sinne
einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema
gesehen werden. Wenn der SPD-Landratskandidat etwas
kritisieren möchte, dann sollte er nicht die Kommunen,
sondern die unklare Gesetzesvorlage der Landesregierung
kritisieren.
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