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Elternbeitragsfreiheit bei der Geschwisterkindregelung

Beratungen im Jugendhilfeausschuss

Die Landesregierung hat im Rahmen der Regelungen zum 1.KiBiz Änderungsgesetz die Elternbeitragsfreiheit im letzten Besuchsjahr vor dem Schuleintritt für Kindertageseinrichtungen oder für die Kindertagespflege beschlossen. Die sich aus der Gesetzesvorlage ergebenden Veränderungen für die Elternbeitragssatzung der Stadt Overath wurden in der vergangenen Woche im Jugendhilfeausschuss beraten.

Besonders die Problematik der Geschwisterkindregelung stand dabei im Mittelpunkt der Diskussion. Einigkeit bestand im Ausschuss hinsichtlich der fachlich-inhaltlichen Bewertung der Elternbeitragsfreiheit. So stellte Ratsfrau Nicole Werdel für die CDU-Fraktion fest, dass eine Entlastung von Eltern grundsätzlich im Sinne einer familienfreundlichen Ausrichtung der CDU-Politik zu begrüßen ist. Werdel warf allerdings die Frage auf, ob es aus finanzieller Sicht überhaupt möglich ist, als Nothaushaltskommune auf Einnahmen zu verzichten. CDU Ratsherr Hardy Kohkemper kritisierte, dass die Landesregierung zwar eine Lastenausgleichsregelung angekündigt, diese aber nach heutigem Stand nicht umgesetzt hat. Daraus ergibt sich für Kohkemper eine Verletzung des Konnexitätsprinzips, nachdem der auftraggebende Gesetzgeber (hier das Land NRW) als Verursacher für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgabe sorgen muss. Dem von der Verwaltung bezifferten Einnahmeverlust von 320.000 € durch die Folgen der Gesetzesänderung stehen aber nur Landesmittel von ca. 233.000 € gegenüber, was einem effektiven Einnahmeverlust von ca. 87.000 € für den städtischen Haushalt entspricht. Befürchtungen der CDU-Fraktion, dass dieser Einnahmeverlust für die Stadt Overath zulasten des Korridors freiwilliger Leistungen gehen könnte, wurden von der Verwaltung ausgeräumt.

 Sowohl Werdel als auch Kohkemper legten Wert auf die Feststellung, dass die durch die rot-rot-grüne Landesregierung im Landtagswahlkampf angekündigten und jetzt umgesetzten „Wohltaten“ nur durch eine höhere Verschuldung umzusetzen sind. Diese Verschuldungspolitik führte in 2010 dazu, dass das NRW-Landesverfassungsgericht den Haushalt der Landesregierung für verfassungswidrig erklärt hat. Wahlkampfmotivierte Kommentare, wie sie durch SPD-Landratskandidat Zorn öffentlich getätigt wurden, dienen an dieser Stelle vielleicht dem persönlichen Weiterkommen eines ewigen Landratskandidaten, sind in der Sache allerdings vollkommen unsachlich. Die Klärung der haushaltsrechtlich relevanten Frage des Einnahmeverlustes für die Kommunen, als Versuch der „Abzocke“ zu bezeichnen und gleichzeitig durch die veränderte Gesetzgebung die Prinzipien des Konnexitätsprinzips zu verletzten, können nicht im Sinne einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema gesehen werden. Wenn der SPD-Landratskandidat etwas kritisieren möchte, dann sollte er nicht die Kommunen, sondern die unklare Gesetzesvorlage der Landesregierung kritisieren.

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