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Presseerklärung der CDU-Fraktion der Stadt Overath zur geplanten Errichtung einer Deponie zur Ablagerung von DK I –Abfällen auf der Deponie Lüderich

Oliver Hahn, Fraktionsvorstizender


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Der Bergische Abfallwirtschafts-verband (BAV) hat bei dem Rheinisch-Bergischen Kreis die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie zur Ablagerung von DK I-Abfällen beantragt. Hiernach soll auf einer vorgesehenen Fläche von ca. 7,1 Hektar bei einem Deponierungs-volumen von ca. einer Million m³ die Ablagerung von sogenannten DK I –Abfällen erfolgen.

Die CDU-Fraktion der Stadt Overath spricht sich eindeutig gegen die Realisierung dieses Vorhabens aus, da sich bereits aus dem Antrag des BAV ergibt, dass für den Fall der Errichtung dieser Deponie Gefahren für alle in Frage kommenden Schutzgüter nicht ausgeschlossen werden können.

1. Nach den eigenen Angaben des BAV ist die Entwässerungssituation problematisch. Dies betrifft vor allem das Sickerwasser, welches auf den bereits mit Abfall beaufschlagten Flächen bzw. den zur Ablagerung vorbereiteten Betriebsabschnitten anfällt. Dieses Sickerwasser soll über eine Leitung, die in nordöstliche Richtung zur Wohnsiedlung an der Bergwerkstr. verlegt wird, in ein Speicherbecken eingebracht werden. Sodann soll dieses Sickerwasser in den bestehenden Kanalanschluss weitergeleitet, um von dort der kommunalen Kläranlage Am Lehmbach des Aggerverbandes zugeführt zu werden. Dieses Speicherbecken kann Sickerwasser von 4 Tagen aufnehmen. Schon hier stellt sich die Frage, was nach Ablauf von 4 Tagen für den Fall des höheren Aufkommens von Sickerwasser passiert. Es stellt sich die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass kein Sickerwasser ins Erdreich gelangt. Alternativ zu dieser Vorgehensweise plant der BAV, das in dem Speicherbecken befindliche Sickerwasser zur Reinigungsanlage der Deponie Leppe abfahren zu lassen. Problematisch bei der Thematik Entwässerung ist insbesondere, dass von der Deponie Lüderich noch keine realen Messwerte (Niederschlags- und Sickerungsmengen) existieren. Aus diesem Grunde müsste eine Berechnung lediglich im Wege des Rückgriffs auf ähnliche Deponien erfolgen. Eine solche ähnliche oder gar gleiche Deponie gibt es indes nicht. Einzig in Aachen wird eine reine DK I- Deponie betrieben. Da dort jedoch überwiegend Baustoffreste sowie leicht belastetes Erdmaterial abgelagert werden, kann dies nicht als adäquater Vergleich für die beantragte Deponie am Lüderich herangezogen werden.

Festzustellen ist also, dass nach eigenen Ausführungen des BAV eine fachgerechte und damit gefahrlose Entwässerungssituation nicht dargelegt werden kann.

2. Eine weitere konkrete und erhebliche Gefahr für die Gesundheit der umliegenden Bevölkerung besteht in der Anlieferung und Verfüllung der vorgesehenen Abfälle, insbesondere der Rost- und Kesselasche in Bezug auf die Staubemission. Diese soll nach Darstellung des BAV in einem erdfeuchten Zustand angeliefert werden und daher keine signifikante Staubemission auslösen. Für die trockenen Sommermonate solle eine Wasserbenetzung der Baustraßen durchgeführt werden.

Bei der anhand der geplanten Laufzeiten und des Deponievolumens zu erwartenden Menge von ca. 1000 Tonnen Müll pro Tag erscheint es mehr als fraglich, dass eine Staubemission verhindert werden kann. Dies schon deshalb, weil nicht klar ist, von wo die jeweiligen Anlieferungen erfolgen werden. Bei längeren Anfahrten muss davon ausgegangen werden, dass der erdfeuchte Zustand nicht durchgängig garantiert bzw. aufrechterhalten werden kann. Auch aufgrund der topographischen Lage der Deponie muss davon ausgegangen werden, dass es zu Luftverwirbelungen und damit Staubentwicklung kommen wird. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Staubemissionen anfallen werden. Diese werden dann je nach Windrichtung die Ortsteile in Steinenbrück, Untereschbach, Heiligenhaus und gegebenenfalls auch Overath tangieren.

3. Als ebenso problematisch stellt sich die Zuwegung, d.h. An- und Abfahrt der Lastfahrzeuge dar. Diese soll über die asphaltierte Zufahrt der Bücheler Straße erfolgen. Es handelt sich dabei um eine Straße in einem klassischen Wohngebiet, so dass direkte Emissionsbeeinträchtigungen für die dortige Bevölkerung unvermeidbar sind.

4. Schließlich ist der massive Eingriff in die Landschaft zu beachten. Im Bereich der angestrebten DK I-Fläche ist eine vorgesehene Wiederbewaldung/ Neuanpflanzung nicht möglich. Dies bedeutet, dass dort eine karge Landschaft verbleiben wird. Ein derzeit vorhandener Wanderweg A1 wäre für die Dauer der Neudeponierung nicht mehr nutzbar, ein Waldweg in Richtung Bleifeld sowie die Verbindung zur Römerstraße können erst nach Beendigung der Maßnahme wieder hergestellt werden. Dies bedeutet, dass die Erholungs- und Schutzfunktion des Waldes am Lüderich in der bisherigen Form nicht erhalten bleiben kann. Auf die optische Verschlechterung des Landschaftsbildes muss dabei nicht gesondert hingewiesen werden. Die vorgesehenen Ersatzmaßnahmen in einem anderen Bereich des Stadtgebietes (Lölsberg) können den diesbezüglichen Qualitätsverlust für den Bereich Lüderich und die Region Steinenbrück nicht ersetzen.

Aus den vorgenannten Gründen spricht sich die CDU-Fraktion der Stadt Overath daher gegen die Errichtung einer DK I– Deponie am Lüderich aus.

Für die CDU-Fraktion

gez. Oliver Hahn
Vorsitzender

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