Presseerklärung der CDU-Fraktion der Stadt Overath zur
geplanten Errichtung einer Deponie zur Ablagerung von DK
I –Abfällen auf der Deponie Lüderich
Der Bergische Abfallwirtschafts-verband (BAV) hat bei
dem Rheinisch-Bergischen Kreis die Genehmigung zur
Errichtung und zum Betrieb einer Deponie zur Ablagerung
von DK I-Abfällen beantragt. Hiernach soll auf einer
vorgesehenen Fläche von ca. 7,1 Hektar bei einem
Deponierungs-volumen von ca. einer Million m³ die
Ablagerung von sogenannten DK I –Abfällen erfolgen.
Die CDU-Fraktion der Stadt Overath spricht sich
eindeutig gegen die Realisierung dieses Vorhabens aus,
da sich bereits aus dem Antrag des BAV ergibt, dass für
den Fall der Errichtung dieser Deponie Gefahren für alle
in Frage kommenden Schutzgüter nicht ausgeschlossen
werden können.
1. Nach den eigenen Angaben des BAV ist die
Entwässerungssituation problematisch. Dies betrifft vor
allem das Sickerwasser, welches auf den bereits mit
Abfall beaufschlagten Flächen bzw. den zur Ablagerung
vorbereiteten Betriebsabschnitten anfällt. Dieses
Sickerwasser soll über eine Leitung, die in nordöstliche
Richtung zur Wohnsiedlung an der Bergwerkstr. verlegt
wird, in ein Speicherbecken eingebracht werden. Sodann
soll dieses Sickerwasser in den bestehenden
Kanalanschluss weitergeleitet, um von dort der
kommunalen Kläranlage Am Lehmbach des Aggerverbandes
zugeführt zu werden. Dieses Speicherbecken kann
Sickerwasser von 4 Tagen aufnehmen. Schon hier stellt
sich die Frage, was nach Ablauf von 4 Tagen für den Fall
des höheren Aufkommens von Sickerwasser passiert. Es
stellt sich die Frage, wie sichergestellt werden kann,
dass kein Sickerwasser ins Erdreich gelangt. Alternativ
zu dieser Vorgehensweise plant der BAV, das in dem
Speicherbecken befindliche Sickerwasser zur
Reinigungsanlage der Deponie Leppe abfahren zu lassen.
Problematisch bei der Thematik Entwässerung ist
insbesondere, dass von der Deponie Lüderich noch keine
realen Messwerte (Niederschlags- und Sickerungsmengen)
existieren. Aus diesem Grunde müsste eine Berechnung
lediglich im Wege des Rückgriffs auf ähnliche Deponien
erfolgen. Eine solche ähnliche oder gar gleiche Deponie
gibt es indes nicht. Einzig in Aachen wird eine reine DK
I- Deponie betrieben. Da dort jedoch überwiegend
Baustoffreste sowie leicht belastetes Erdmaterial
abgelagert werden, kann dies nicht als adäquater
Vergleich für die beantragte Deponie am Lüderich
herangezogen werden.
Festzustellen ist also, dass nach eigenen Ausführungen
des BAV eine fachgerechte und damit gefahrlose
Entwässerungssituation nicht dargelegt werden kann.
2. Eine weitere konkrete und erhebliche Gefahr für die
Gesundheit der umliegenden Bevölkerung besteht in der
Anlieferung und Verfüllung der vorgesehenen Abfälle,
insbesondere der Rost- und Kesselasche in Bezug auf die
Staubemission. Diese soll nach Darstellung des BAV in
einem erdfeuchten Zustand angeliefert werden und daher
keine signifikante Staubemission auslösen. Für die
trockenen Sommermonate solle eine Wasserbenetzung der
Baustraßen durchgeführt werden.
Bei der anhand der geplanten Laufzeiten und des
Deponievolumens zu erwartenden Menge von ca. 1000 Tonnen
Müll pro Tag erscheint es mehr als fraglich, dass eine
Staubemission verhindert werden kann. Dies schon
deshalb, weil nicht klar ist, von wo die jeweiligen
Anlieferungen erfolgen werden. Bei längeren Anfahrten
muss davon ausgegangen werden, dass der erdfeuchte
Zustand nicht durchgängig garantiert bzw.
aufrechterhalten werden kann. Auch aufgrund der
topographischen Lage der Deponie muss davon ausgegangen
werden, dass es zu Luftverwirbelungen und damit
Staubentwicklung kommen wird. Es kann daher nicht
ausgeschlossen werden, dass Staubemissionen anfallen
werden. Diese werden dann je nach Windrichtung die
Ortsteile in Steinenbrück, Untereschbach, Heiligenhaus
und gegebenenfalls auch Overath tangieren.
3. Als ebenso problematisch stellt sich die Zuwegung,
d.h. An- und Abfahrt der Lastfahrzeuge dar. Diese soll
über die asphaltierte Zufahrt der Bücheler Straße
erfolgen. Es handelt sich dabei um eine Straße in einem
klassischen Wohngebiet, so dass direkte
Emissionsbeeinträchtigungen für die dortige Bevölkerung
unvermeidbar sind.
4. Schließlich ist der massive Eingriff in die
Landschaft zu beachten. Im Bereich der angestrebten DK
I-Fläche ist eine vorgesehene Wiederbewaldung/
Neuanpflanzung nicht möglich. Dies bedeutet, dass dort
eine karge Landschaft verbleiben wird. Ein derzeit
vorhandener Wanderweg A1 wäre für die Dauer der
Neudeponierung nicht mehr nutzbar, ein Waldweg in
Richtung Bleifeld sowie die Verbindung zur Römerstraße
können erst nach Beendigung der Maßnahme wieder
hergestellt werden. Dies bedeutet, dass die Erholungs-
und Schutzfunktion des Waldes am Lüderich in der
bisherigen Form nicht erhalten bleiben kann. Auf die
optische Verschlechterung des Landschaftsbildes muss
dabei nicht gesondert hingewiesen werden. Die
vorgesehenen Ersatzmaßnahmen in einem anderen Bereich
des Stadtgebietes (Lölsberg) können den diesbezüglichen
Qualitätsverlust für den Bereich Lüderich und die Region
Steinenbrück nicht ersetzen.
Aus den vorgenannten Gründen spricht sich die
CDU-Fraktion der Stadt Overath daher gegen die
Errichtung einer DK I– Deponie am Lüderich aus.
Für die CDU-Fraktion
gez. Oliver Hahn
Vorsitzender
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